Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank der AGES und Bio-Tierdatenbank

Getreidefeld
Foto: BML / Kern Bernhard

Bio-Betriebe müssen grundsätzlich Bio-Saatgut und Bio-Tiere zukaufen.

Grundsätzlich ist die Reihenfolge bei der Verwendung von Saatgut (und vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial) folgende:

1. Bio-Z Saatgut

2. Z-Saatgut konv. ungebeizt

3. Nachbau vom eigenen Betrieb

Ob eine Verfügbarkeit des speziellen Bio-Saatguts oder vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterials (zB. Kartoffel) vorliegt, steht in der Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank der AGES.

Benötigt eine Bio-Bäurin oder ein Bio-Bauer Saatgut oder vegetatives Pflanzenvermehrungsmaterial, kann dies vom eigenen Bio-Betrieb genommen (Nachbausaatgut) oder beim Saatguthandel besorgt werden. Ausnahmsweise kann auch konventionelles ungebeiztes Saatgut angebaut werden, wenn die gewünschte Sorte in biologischer Qualität nicht erhältlich ist (also nicht in der Bio-Saatgutdatenbank der AGES steht) und eine Genehmigung der Bio-Kontrollstelle vorliegt oder es eine Generalermächtigung der Behörde gibt (zum Beispiel bei Gemüsesaatgut oder Grünlandmischungen).

Laut Verordnung (EG) 848/18 ist der Anbau von Saatgut, das nach den Bedingungen des Bio-Landbaus produziert wurde, grundsätzlich verpflichtend. Hierfür kann auch Saatgut, das während der Umstellungszeit der Bio-Flächen erzeugt wurde, verwendet werden.

Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Saatgut:

Um die Verfügbarkeit von Saatgut bestimmter Arten oder Sorten transparent zu machen, ist in der Verordnung (EG) 848/18 die Einrichtung einer Biosaatgutdatenbank festgesetzt.

Darüber hinaus sind in dieser Verordnung auch die Verfahrensvorschriften bei Nichtverfügbarkeit der anzubauenden Kulturart oder nicht entsprechender Sorten geregelt (Artikel 45).

Bio-Tierdatenbank

Auch Bio-Tiere müssen grundsätzlich von Bio-Betrieben zugekauft werden. Die Verfügbarkeit kann in folgenden Datenbanken gefunden werden.