Sonderrichtlinie zur Abfederung von Aufwendungen zur Gesunderhaltung von Zuckerrübenflächen 2021

Rübenfeld
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Sonderrichtlinie der Bundesministerin zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsaufkommen auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2021 wurde von Frau Bundesministerin Köstinger am 19. Dezember 2020 genehmigt und trat mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Die Sonderrichtlinie bildet eine der Maßnahmen des Paktes zur Rettung des heimischen Zuckers und umfasst die Unterstützung von Rübenbäuerinnen und Rübenbauern für höhere Aufwendungen zur Gesunderhaltung ihrer wiederangebauten Zuckerrübenflächen, welche im Falle von massivem Schädlingsbefall im Frühjahr 2021 entstehen.

Nähere Informationen zur Maßnahme entnehmen Sie bitte den unter Downloads angeführten Dokumenten.

Die für die Beantragung erforderliche Schadensprotokollierung erfolgt bei einer abgeschlossenen und für 2021 aufrechten Zuckerrübenversicherung bei der Österreichischen Hagelversicherung über das Versicherungsunternehmen. Sollte keine Versicherung bestehen, so benötigen Sie eine Schadensprotokollierung durch einen geeigneten Sachverständigen. In diesem Fall ist die Verwendung der Vorlage zur Schadensprotokollierung (siehe unter Downloads) erforderlich.

Für weitere Informationen hinsichtlich der Auswahl geeigneter Sachverständiger wenden Sie sich bitte an den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.

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