Allgemeine Bestimmungen

Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält allgemeine Bestimmungen für den Fall von drohenden Marktstörungen.
Teil V der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält in den Artikeln 219 bis 226 allgemeine Bestimmungen, die unter anderem folgende Themenbereiche regeln:
- außergewöhnliche Maßnahmen, um gegen drohende Marktstörungen vorzugehen
- Marktstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit
- Übermittlung von Mitteilungen durch Unternehmen, Mitgliedstaaten und Drittländer
- Reserve für Krisen im Agrarsektor