Landarbeitsgesetz 2021 bringt Vereinfachungen

Eine Landarbeitein und ein Landarbeiter arbeiten auf dem Feld
Foto: BML / Paul Gruber

Das Landarbeitsgesetz wird vereinheitlicht: Mit 1. Juli tritt das neue, einheitliche Landarbeitsgesetz (LAG) 2021 in Kraft, das die neun bundeslandspezifischen Landarbeiterordnungen ersetzt. Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft sollen attraktiver werden.

Mit der Vereinfachung des Gesetzes werden die derzeit über 100 Verordnungen auf circa 20 Verordnungen reduziert. Das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium sehen vor allem aufgrund der geplanten Arbeitgeberzusammenschlüsse großen Bedarf. Dabei handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, bei dem sich Betriebe innerhalb einer Region zusammenschließen können, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. Damit soll eine attraktive und nachhaltige Beschäftigung in der saisongeprägten Land- und Forstwirtschaft über das gesamte Jahr ermöglicht werden. So können Synergieeffekte künftig besser genützt werden.

Das Landarbeitsgesetz betrifft grundsätzlich die rechtlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Mit dem LAG 2021 werden verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Rechtlich vereinheitlicht werden beispielsweise der Papamonat, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und der Anspruch auf Pflegekarenz.

Neu ist die Teilnahme an Katastrophenhilfen und die Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit.

„Es ist wichtig, dass es einheitliche Arbeitsbedingungen gibt und Ungerechtigkeiten jetzt beseitigt werden. Die insgesamt 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter leisten jeden Tag unersetzbare Arbeit für unser Land und unsere Lebensmittelversorgung“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Arbeitsminister Martin Kocher meint, "dass das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument sei, das für die Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffe".