EU Fischgewässerrichtlinie 78/659/EWG - Bericht 2008 der Republik Österreich

EU Fischgewässerrichtlinie 78/659/EWG - Bericht 2008 der Republik Österreich

Mit dem Wasserrechtsgesetz 1959 wurde in Österreich die wesentliche legistische Grundlage für den Schutz der Gewässer geschaffen. Im Dritten Abschnitt (Paragraphen 30 ff.) wird neben der nachhaltigen Bewirtschaftung insbesondere der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer behandelt.

Gleichzeitig werden die allgemeinen Ziele und der Begriff der Reinhaltung und des Schutzes der Gewässer definiert. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der damit zusammenhängenden Übernahme von EU Recht und EU Richtlinien sind die Fristvorgaben und die Berichtspflichten der Richtlinie des Rates 78/659/EWG über die „Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten“ (in weiterer Folge „Fischgewässerrichtlinie“) zu erfüllen.

Herausgeber:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung:
Sektion VII - Wasser
Autor:
Dipl. Ing. Harald Marent, Gabriele Keusch (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)
Ausgabejahr:
03/2009
Ausgabeort:
Wien
Format:
Broschüre
Kategorie:
Wasserwirtschaft, Wasserpolitik Fließgewässer
Seitenanzahl:
38