Wasser Köstinger: Bürgerbeteiligung zu Hochwasserrisikoplan startet

Gemeinsam Hochwasserrisiko reduzieren - Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht Einbringen der Bevölkerung.

"Hochwasserereignisse haben immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie zum Beispiel entlang der Donau 2002 und 2013. Unser Ziel ist daher, Gefahren durch Hochwasser laufend mit einer umfassenden Herangehensweise zu reduzieren", so Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Alle sechs Jahre wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie ein neuer Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Auf dieser Grundlage werden nachhaltige Maßnahmenprogramme zur Reduktion der Hochwasserrisiken erarbeitet und umgesetzt. "Dazu müssen nicht nur alle fachlich zuständigen Stellen optimal zusammenarbeiten, wir wollen auch die Bevölkerung auf diesem Weg mitnehmen und einbinden. 772 Gemeinden bzw. Wiener Gemeindebezirke wurden 416 signifikanten Risikogebieten zugeordnet. Für diese Risikogebiete haben wir umfassende Karten erstellt, die eine wichtige Grundlage für künftige Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser bilden", erklärt Köstinger anlässlich der Veröffentlichung des österreichischen Berichtes. Geplant ist, die Bevölkerung und Interessensvertretungen in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement bestmöglich einzubeziehen. Daher besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit zum vorliegenden Entwurf des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans eine Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans mit der Gültigkeit bis 2027, der für 6 Monate zur Stellungnahme aufliegt, ist Grundlage für diesen Beteiligungsprozess. Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich über die Situation und die geplanten Maßnahmen zur Risikoreduktion in Ihrem Umfeld und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen mit. https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa/hochwasserrisiko.html 

Hochwasserrisikomanagement geht über das Bauen von Hochwasserschutzanlagen hinaus 

Neben dem technischen Hochwasserschutz müssen auch andere, relevante Sektoren sowie deren Planungen und Maßnahmen (wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz oder Bewusstseinsbildung) berücksichtigt werden. Durch die gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise soll eine Reduktion bestehender Risiken sowie eine Vermeidung neuer Risiken erreicht werden. Es bedarf einer umfassenden Planung unter Berücksichtigung aller relevanten Fachbereiche, um das Hochwasserrisiko als Ganzes zu managen. Die EU Hochwasserrichtlinie sieht drei Arbeitsschritte vor, die in enger Abstimmung mit allen relevanten Fachbereichen auf Bundes- und Bundeslandebene vom BMLRT koordiniert werden.

772 Gemeinden bzw. Wiener Gemeindebezirke wurden 416 signifikanten Risikogebieten zugeordnet

Im ersten Arbeitsschritt wurden, ausgehend vom gesamten Bundesgebiet, Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko ("Risikogebiete") auf Basis einer vorläufigen Risikobewertung ausgewiesen. Insbesondere Gemeinden mit mehr als 500 potentiell von Hochwasser Betroffenen werden als signifikant festgelegt. In Österreich wurden 416 Risikogebiete ausgewiesen, die entlang von 3.000 Flusskilometern verlaufen und 772 Gemeinden beziehungsweise Wiener Gemeindebezirke umfassen. Hochwasser in Gebieten, die nicht das Signifikanzkriterium erreichen, werden über regionale und lokale Planungsinstrumente bewertet und sind nicht Bestandteil des nationalen Hochwasserrisikomanagementplans.  

Für die Risikogebiete wurden umfangreiche Karten erstellt

Als zweiter Arbeitsschritt wurden für die 416 Risikogebiete und darüber hinausgehend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Karten beziehen sich auf Hochwasserereignisse mit unterschiedlichen Auftretenswahrscheinlichkeiten für ein 30, 100 und 300-jährliches Hochwasser und weisen Überflutungsflächen, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten sowie die betroffenen Gebäude, Landnutzung und kritische Infrastruktur aus. Die Karten bilden eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans. 

Maßnahmenprogramme wurden auf nationaler Ebene aber auch für alle 416 Risikogebiete erstellt

Der dritte Arbeitsschritt: der Hochwasserrisikomanagementplan als Planungsinstrument und die darin enthaltenen Maßnahmenprogramme für die einzelnen Risikogebiete umfassen sowohl bauliche Maßnahmen, wie Hochwasserschutzdämme und Rückhaltebecken, aber in vielen Bereichen auch nicht-bauliche Maßnahmen der Planung (Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz), Bewirtschaftung (Land- und Forstwirtschaft) und die Bewusstseinsbildung.