Landwirtschaft Rauch/Totschnig: Aus für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung

Endgültiges Aus bis Ende 2039 – Neue Methode für die Betäubung von Ferkeln bei Kastration erlaubt

Die Bundesregierung hat sich auf das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung geeinigt. Erstmals ist nun das Enddatum für die Nutzung von Schweineställen mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten fixiert: Bestehende Ställe müssen bis Ende 2039 umgebaut sein. Bei Neu- und Umbauten sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bereits ab dem kommenden Jahr verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln.

Das Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ sieht eine Reihe von Anpassungen bei Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransporten vor und enthält konkrete Vorhaben in diesen Bereichen. Darauf und auf dem parlamentarischen Entschließungsantrag vom Dezember 2021 aufbauend wurde Anfang Mai ein umfassendes Tierwohlpaket in Begutachtung geschickt. Es sieht unter anderem ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie Einschränkungen bei den Tiertransporten vor.

Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern wurde ein Tierwohl-Paket ausverhandelt, das nächste Woche im Parlament beschlossen wird.

Die Bundesminister Johannes Rauch und Norbert Totschnig stellen nun dieses Paket vor, das eine Weiterentwicklung der Standards für Tierwohl bei der Haltung von Schweinen sowie bei der Ferkelkastration umfasst:

  1. Gesetzliches Verbot für Vollspaltenbuchten bei der Schweinehaltung 

Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Bis dahin müssen bestehende Ställe auf eine neue Haltungsform umgebaut werden. Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben. Ab dann gilt bereits konkret: bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“ – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung. 

Bis 2026 werden Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet. Dieser wird nach einer fachlichen Begutachtung und politischer Diskussion festgesetzt und ist anschließend für weitere Neu- und Umbauten sowie ab 2040 auch für bestehende Ställe verbindlich. Die Erarbeitung dieses Mindeststandards erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts IBest+, in das Tierschutzorganisationen, Wissenschaftler:innen und schweinehaltende Betriebe eingebunden werden.

Parallel wird das AMA-Gütesiegel ausgebaut, um möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards zu bewegen. Über eine Million Schweine sollen so bereits bis 2030 bessere Haltungsbedingungen erhalten. Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenbuchten gehalten werden, verschwindet aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen. Stattdessen muss auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60 Prozent mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden.

  1. Verbesserung bei der Ferkelkastration

Die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration wird für die Betriebe deutlich erleichtert. Geregelt wird das mit der Novellierung der Tierhaltungsverordnung, welche die Verwendung eines Narkosegases ermöglicht. Sie ist nach entsprechender Ausbildung für die Anwendung durch die Tierhalter:innen geeignet. Das verhindert sinnloses Tierleid, das von zahllosen Organisationen seit Jahren kritisiert wurde.

Bundesminister Johannes Rauch:
„Jetzt ist es fix: Vollspaltenbuchten haben ein Ende. Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und läutet eine echte Wende in der Schweinehaltung ein! Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert. Das große Tierschutzpaket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken Einschränkungen bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich!“
Bundesminister Norbert Totschnig:
„Tierwohl ist uns allen wichtig – genauso, wie die verlässliche Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung wurde daher lange, intensiv und in Abstimmung mit den betroffenen Brachen verhandelt.  Damit wird es sowohl den Interessen des Tierschutzes, der Bäuerinnen und Bauern als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht. Gerade in Zeiten der Teuerung müssen Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen. Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben. So ist es erstmals gelungen, einen Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern. Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein, geben unseren Bäuerinnen und Bauern Perspektive und sichern gleichzeitig die Lebensmittelversorgung. Ich appelliere an die Bevölkerung, zum heimischen Fleisch zu greifen. Wer keinen Vollspaltenboden will, entscheidet sich künftig für das Schnitzel vom österreichischen Schwein!“

Die gesetzlichen Grundlagen sollen noch im Juli 2022 im Parlament beschlossen werden.