Landwirtschaft Köstinger: „Entlastung für Landwirtschaft und Tourismus beschlossen“

Ministerratsbeschluss zur Steuerreform bringt Ausgleich für den Ländlichen Raum und notwendige Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus.

„Mit der ökosozialen Steuerreform und dem heutigen Beschluss im Ministerrat haben wir wichtige Eckpunkte fixiert. Neben dem regionalen Klimabonus für den ländlichen Raum wird vor allem die Steuerrückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft ein zentrales Element sein. Damit schaffen wir einen Ausgleich für die so wichtige Lebensmittelproduktion und den ländlichen Raum. Zusätzliche wurden weitere wesentliche Entlastungsschritte für Land-, Forstwirtschaft und den Tourismus beschlossen“, freut sich Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den heutigen Ministerratsbeschluss.

Entlastung für den Tourismus

Die Steuerreform bringt spürbare Entlastungen für die arbeiteten Menschen in Österreich, damit wird der Standort Österreich nachhaltig gestärkt. „Das Bekenntnis zur ökosozialen Marktwirtschaft bringt eine gute Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft und ökologischer Nachhaltigkeit“, so Köstinger. Zusätzlich wird es auch für den Tourismus, der von der Corona-Krise schwer getroffen wurde, Maßnahmen geben. „Unsere Betriebe haben eine schwierige Zeit hinter sich, daher enthält die ökosoziale Steuerreform für die Tourismuswirtschaft mehrere wichtige Elemente, die ein gemeinsames Ziel haben: Die Entlastung unserer Betriebe, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich“, so Köstinger. Neben der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) wird es einen Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponente geben. Die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter kann künftig in höherem Ausmaß (bisher: 800 Euro, künftig: 1.000 Euro) und noch im gleichen Jahr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Ländlicher Raum, Land- und Forstwirtschaft wird gestärkt

Die ökosoziale Steuerreform legt einen besonderen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und die Land- und Forstwirtschaft. Sie geht damit auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land ein. Ein regionaler Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts mehr auf ihr Auto angewiesen sind als Menschen in Ballungsräumen mit gutem Zugang zum öffentlichen Verkehr. „Wir wollen mehr Chancengleichheit zwischen Land und Stadt schaffen. Die ökosoziale Steuerreform ist der richtige Weg dorthin. Gleichzeitig wollen wir die Lebensmittelproduktion unserer kleinstrukturierten Familienbetriebe absichern, genau das schaffen wir mit zahlreichen Maßnahmen“, so Köstinger. Neben der Steuerrückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung erforderlich ist, wird es vor allem ein Sonder-Investitionsprogramm für „Energieautarke Bauernhöfe“ in der Höhe von 25 Millionen Euro geben. „Mit diesen Maßnahmen haben wir wichtige Eckpunkte in der ökosozialen Steuerreform für die Land- und Forstwirtschaft fixiert“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger abschließend.