Landwirtschaft Köstinger: Ombudsstelle für mehr Fairness in der gesamten Lebensmittelkette

Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken: Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger, der Handelsverband und heimische Lebensmittelhändler sind sich einig, dass Bäuerinnen und Bauern, als schwächstes Glied der Lebensmittelkette, entsprechend geschützt werden müssen.
Foto: BML / Paul Gruber

Handelsverband präsentiert Selbstverpflichtungserklärung und gibt gemeinsam mit dem BMNT den Startschuss für eine Ombudsstelle.

Unfairen Geschäftspraktiken soll in Österreich stärker begegnet werden, sind sich das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und der Handelsverband bei der heutigen Pressekonferenz einig. Einseitige und rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen oder das Fordern von Zahlungen ohne entsprechende Gegenleistung, sind nur zwei Beispiele für unfaire Geschäftspraktiken, die auch im Fairnesskatalog der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gelistet werden. „Der Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken hat für mich höchste Priorität. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Stellung der Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelwertschöpfungskette zu stärken. Denn nur mit fairen Preisen können wir die wirtschaftliche Situation unserer bäuerlichen Familienbetriebe in Zukunft stärken“, stellt Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, klar. Ein Ungleichgewicht zwischen der Landwirtschaft, den Verarbeitern und dem Handel herrscht nicht nur in Österreich. Daher wird unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft auch die Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken auf europäischer Ebene abgeschlossen. „Wir wollen Vorreiter in Europa im Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken sein“, so Köstinger.

Selbstverpflichtungserklärung der heimischen Händler ein weiterer Meilenstein

Gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus einen Fairnesskatalog gegen unfaire Geschäftspraktiken ausgearbeitet. „Jetzt folgt der nächste wichtige Schritt, um das Miteinander entlang der Lebensmittelkette fairer zu gestalten. Mit der Selbstverpflichtungserklärung bekennt sich der Lebensmittelhandel nun freiwillig zum Fairnesskatalog. Dies ist ein weiterer Meilenstein gegen unfaire Geschäftspraktiken“, so die Nachhaltigkeitsministerin. Die Unternehmen REWE International AG, SPAR AG, HOFER KG, LIDL Österreich GmbH, METRO Österreich GmbH und UNIMARKT Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung zur Wahrung unternehmerischen Wohlverhaltens. „Wir stehen für das konstruktive Miteinander zwischen allen Partnern der Wertschöpfungskette und insbesondere mit den landwirtschaftlichen Vertretern, die für den heimischen Handel ganz entscheidend sind“, zeigt sich Frank Hensel, Vizepräsident des Handelsverbandes, erfreut.

„Wir setzen seit Jahren auf enge und langfristige Partnerschaften mit der österreichischen Landwirtschaft. Die Unterzeichnung der freiwilligen Selbstverpflichtung verstehen wir daher als Bestätigung für unsere Partner, dass wir eine weitere Verbesserung unserer Geschäftsbeziehungen und eine Stärkung ihrer Position in der Wertschöpfungskette sehr ernst nehmen“, Marcel Haraszti (Vorstand, REWE International AG).

„Wir begrüßen die Initiative von Frau Bundesministerin Köstinger und Herrn Generaldirektor Thanner, einen klaren Standard für die geschäftlichen Beziehungen zwischen Handel und Landwirtschaft flächendeckend und nachhaltig sicherzustellen. Die Partnerschaft mit den Bauern ist seit 65 Jahren ein Eckpfeiler des Handelns von SPAR. Daher unterstützen wir den Fairnesskatalog gerne“, Fritz Poppmeier (Vorstandsdirektor, SPAR AG).

„Wir sehen es als unsere Pflicht als führender Diskonter im Lebensmittelhandel einen positiven Beitrag zu den Themen Fairness und unternehmerisches Wohlverhalten zu leisten. Die dargestellten Maßnahmen bilden eine für uns selbstverständliche Basis der erfolgreichen und fairen Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern und Lieferanten. Das dadurch geschaffene Vertrauen in unseren Handelsbeziehungen stellt einen klaren Vorteil für alle Beteiligten entlang der kompletten Wertschöpfungskette dar – eine Situation von der alle profitieren. Definierte Rahmenbedingungen und die Etablierung einer Ombudsstelle stehen für noch mehr Transparenz und einen noch intensiveren Informationsaustausch, der uns als Unternehmen unterstützt, stetig Verbesserungen vorantreiben zu können“, Horst Leitner (Generaldirektor, HOFER KG).

„Wir sehen die Selbstverpflichtung als richtiges Signal, das auch unserem Anspruch entspricht: Wir verhandeln hart aber fair. Gleichzeitig pflegen wir einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Ziel ist ein langfristiges Auskommen von allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette“, Christian Schug (Vorsitzender der Geschäftsleitung, LIDL Österreich GmbH).

„Es gibt auf Seiten der METRO ein großes Wohlwollen, innerhalb der Lebensmittellieferkette mehr für die Unterstützung und das bekömmliche Auskommen unserer kleinen und mittleren Landwirte zu tun. METRO Österreich ist als Lebensmittelhändler eng verbunden mit diesem kulturell wie wirtschaftlich so wichtigen Sektor im Land. Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung, heute ein nachhaltiges Zeichen zu setzen. Wir sind davon überzeugt, dass der Fairnesskatalog der Bundeswettbewerbsbehörde mitsamt seiner Ombudsstelle ein anerkanntes Instrument für faire Vertragsbedingungen und unternehmerisches Wohlverhalten sicherstellt“, Xavier Plotitza (CEO, METRO Österreich GmbH).

Startschuss für eine Ombudsstelle für den landwirtschaftlichen Sektor

Die unterzeichnenden Unternehmen gehen einen Schritt weiter und sichern ihre umfassende Kooperationsbereitschaft zur Etablierung einer weisungsfreien Ombudsstelle zu. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat diese Ombudsstelle gemeinsam mit dem Handelsverband initiiert. „Dort wo klare Regeln gelten, muss es auch Kontrolle geben. Daher werden wir eine Ombudsstelle einrichten, welche vor allem den landwirtschaftlichen Sektor abdeckt“, skizziert Köstinger die nächsten Schritte. Die Ombudsstelle muss gesetzlich verankert sein und ihre Aufgaben werden klar festgelegt. Dazu zählt die anonyme Beratung, die rechtliche Aufklärung, sowie der Informationsaustausch und die Mediation. An diese Ombudsstelle können sich betroffene Personen, insbesondere Bäuerinnen und Bauern, aber auch Erzeugerorganisationen und Unternehmen in Zukunft anonym wenden. „Durch die Selbstverpflichtungserklärung wurde der Fairnesskatalog der BWB zu einer Branchenvereinbarung weiterentwickelt. Dadurch wird das Gemeinsame, das Miteinander zwischen Landwirtschaft und Handel auf eine neue Ebene gehoben. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle wird aber auch ein Missing Link zwischen Rechtssprechung und dem bestehenden Whistleblower-System der BWB geschlossen, um die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Kommunikation auf Augenhöhe anzubieten. Damit sind wir europaweit Vorreiter und Musterbeispiel“, freut sich Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, über den gemeinsamen Weg. Zusätzlich wird es einen jährlichen öffentlichen Bericht, der unter anderem Arten und Anzahl der eingelangten validen Fälle auflistet, geben. „Es muss ersichtlich sein, wo der Schuh drückt, um gemeinsam Schritte ergreifen zu können und unfairen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben“, erklärt Köstinger abschließend.