Landwirtschaft Köstinger: Österreich treibt Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken voran

Mit dem Ziel die heimische Landwirtschaft vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen, präsentierten Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde Theodor Thanner einen Fairnesskatalog für Unternehmen sowie eine Whistleblowing-Website für betroffene Bäuerinnen und Bauern.
Foto: BML / Paul Gruber

Ein neuer Standard an Fairness für Unternehmen wurde vorgestellt.

Österreich geht im europaweiten Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken mit gutem Beispiel voran: Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat heute gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), einen Fairnesskatalog für Unternehmen vorgestellt. “Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz arbeiten wir intensiv an einer europaweiten Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken. Der heute vorgestellte Fairnesskatalog ist ein großer Erfolg – damit sind wir Vorreiter in Europa und optimal auf die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie vorbereitet“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Für einen starken, stabilen Agrarsektor ist es wichtig, dass Wettbewerbsverzerrungen verhindert und bäuerliche Familienbetriebe nicht von deutlich größeren Unternehmen ausgenutzt werden. Darum haben das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und die Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit Akteuren aus allen wirtschaftlichen Bereichen einen Fairnesskatalog für Unternehmen erstellt „Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde einen beachtlichen Katalog zustande bringen. Die konstruktive Zusammenarbeit hat gezeigt, dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht“, so Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Fairnesskatalog für Unternehmen gegen unfaire Geschäftspraktiken

Unter unfairem Handeln werden zum Beispiel Behinderungspraktiken wie Geschäftsverweigerung oder Diskriminierung verstanden, oder auch Ausbeutungspraktiken wie die Forderung von unangemessen niedrigen Einkaufspreisen oder die Ausnützung einer Monopolstellung. Der Fairnesskatalog soll es Unternehmen ermöglichen, unfaires Handeln zu erkennen und angemessene Compliance Maßnahmen in die Unternehmenskultur zu integrieren. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und bestehende Verbote erklärt. „Ich freue mich, den Unternehmerinnen und Unternehmern mit dem Fairnesskatalog der BWB, ein nützliches Instrument in die Hand zu geben, um mögliche Missstände zu beseitigen bzw. diese zukünftig erst gar nicht entstehen zu lassen“, so der Generaldirektor der BWB Dr. Theodor Thanner.

Unlauteren Geschäftspraktiken in der EU

Die Position des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gegen unlauteren Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen für Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen. „Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorstoß, den unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vor zu schieben, den Puls der Zeit erkannt. Ich bin froh, dass dieses Thema auch auf europäischer Ebene nicht nur Aufmerksamkeit erfährt, sondern wir sehr rasch ins Handeln gekommen sind“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger abschließend.

Weitere Links:

Fairnesskatalog für Unternehmen: www.bwb.gv.at 

Fairnesskatalog: https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/markt_preise/Fairnesskatalog-f-r-Unternehmen.html

Beschwerde-Website: https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/markt_preise/Whistleblowing-Website.html