Landwirtschaft BMNT: Details zur Umsetzung des Maßnahmenpakets für Land- und Forstwirtschaft fixiert

Junges Maisfeld
Foto: BML / Alexander Haiden

Das BMNT, die Länder und die Landwirtschaftskammern haben gemeinsam Details zur Umsetzung des Maßnahmenpaket ausgearbeitet.

Aufgrund der extremen Trockenheit und langanhaltenden Hitzeperioden im Frühjahr und Sommer 2018 wurde seitens der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für die Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 60 Mio. Euro geschnürt. Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet drei wesentliche Säulen: 20 Mio. Euro für die Unterstützung von Versicherungsleistungen, weitere 20 Mio. Euro für die Unterstützung im Bereich der Forstwirtschaft und 20 Mio. Euro für die Direkthilfe an extrem betroffene Bäuerinnen und Bauern. Die Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft konnten im Bereich der Ländlichen Entwicklung bereits umgesetzt werden. Die Senkung der Versicherungssteuer wurde im Jahressteuergesetz 2018 verankert und die weiteren Maßnahmen, wie die Erhöhung des Prämienzuschusses und die Einführung einen Tierausfallsversicherung, wurden durch einen Initiativantrag im Parlament eingebracht und sollen mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

„Für die am Stärksten betroffenen Bäuerinnen und Bauern wurden nun Sonderrichtlinien im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gemeinsam mit den Ländern und den Landwirtschaftskammern erarbeitet. Somit wurden die letzten Schritte zur Umsetzung des Maßnahmenpakets für die Land- und Forstwirtschaft fixiert“, freut sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Maßnahmen im Rahmen der Sonderrichtlinie Trockenheit 2018

Die Details der Sonderrichtlinie wurden in Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Länder und der Landeslandwirtschaftskammern erarbeitet. Mit der Abwicklung durch die Agrarmarkt Austria ist eine rasche und unkomplizierte Umsetzung der Maßnahmen gesichert. Den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten wird auf unkomplizierte Art und Weise mittels Online-Antragstellung über ihren eAMA-Portalzugang ermöglicht, entweder von zu Hause aus ihre Förderanträge einzureichen bzw. die Hilfestellung der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der de-minimis-Förderung. Der Bund stellt finanzielle Mittel in Höhe von 10,5 Mio. Euro (10 Mio. Euro Direktzuschuss und 0,5 Mio. Euro Zinsenzuschuss) zur Verfügung, die von den Ländern in gleicher Höhe geleistet werden.

Maßnahmen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE 14-20

Um finanziellen Schwierigkeiten abzufedern und schnelle direkte Unterstützungsmöglichkeit anzubieten, wird den von der Trockenheit betroffenen Betrieben zur Verbesserung ihrer Liquidität bei derzeit laufenden Agrarinvestitionskrediten die Möglichkeit einer außerordentlichen Ratenstundung mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung angeboten. Diese Maßnahme dient zur Verbesserung der betrieblichen Liquidität der betroffenen Betriebe.

Nähere Informationen zu den Sonderrichtlinien und zu dem gesamten Maßnahmenpaket finden Sie im Bereich Produktion und Märkte.