Hinweisschild – bei Vorhaben mit mehr als 500.000 Euro öffentlicher Unterstützung

Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anwendung von Hinweisschildern.

Bei Infrastruktur- oder Bauvorhaben beziehungsweise beim Ankauf von materiellen Gegenständen, die mit insgesamt mehr als 500.000 EUR öffentliche Mittel unterstützt werden, ist während der Durchführung des Vorhabens bis zur Letztzahlung und danach auf Dauer an einer gut sichtbaren Stelle ein Schild mit Informationen über das Projekt (Nennung der Vorhabensart) anzubringen, welches einen Hinweis auf die Beteiligung des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthält:

  • das entsprechende Bundesländer-Logo
  • das Logo LE 14-20 sowie
  • das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.“

Anwendungshinweise zum Hinweisschild:

Das Unionslogo inklusive Erläuterungstext nimmt mindestens 25% der Fläche des Hinweisschildes ein: das unterste Viertel des Hinweisschildes ist demnach ausschließlich für die Elemente der EU vorgesehen und daher von zusätzlichen, nicht die Beteiligung der Union betreffenden Informationen freizuhalten.

In der Mustervorlage sind neben den verpflichtend einzuhaltenden Layoutvorgaben und Mindestinhalten (Nennung der Vorhabensart, Hinweis auf die Unterstützung durch die beteiligten Fördergeber, Logos) auch die optionalen Bestandteile enthalten.

Diese umfassen folgende Angaben:

  • „Musterprojekt“ (entspricht dem Projektnamen/der Kurzbezeichnung des Vorhabens);
  • „Musterort“ (entspricht dem Errichtungs- beziehungsweise Umsetzungsort);
  • Gesamtkosten: im Zusammenhang mit der optionalen Nennung der Gesamtkosten ist immer auch jener Betrag getrennt anzuführen, mit dem das Vorhaben im Rahmen einer Förderung aus dem Programm für ländliche Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziell unterstützt wird.
    Dies hat auf eine klar erkennbare Art und Weise zu erfolgen: Gesamtkosten: xxx EUR - Förderung: xxx EUR; alternativ dazu kann auch nur die erhaltene Fördersumme angeben werden: Förderung: xxx EUR;
  • Informationen zum (voraussichtlichen) Fertigstellungstermin oder alternativ dazu, Angabe einer projektbezogenen Internetadresse.

Ferner haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle optional die Möglichkeit, auf dem Hinweisschild ihre Logos oder eine kurze Projektbeschreibung einzubringen.

Dabei ist in Bezug auf die Logos der an der ELER-Förderung beteiligten Stellen (Land/EU) auf eine ausgewogene Gewichtung zu achten.

Format Hinweisschild:
vorgeschlagene Basisgröße ist 240 mal 170 cm.

Format Hinweisschild mit Ergänzungstext:
vorgeschlagene Basisgröße ist 240 mal 170 cm.

Format Hinweisschild mit Förderungsempfänger und/oder Förderungsabwicklungsstelle:
vorgeschlagene Basisgröße ist 240 mal 170 cm.

Dieses Maß kann bei Bedarf entsprechend proportional angepasst werden, muss aber zumindest dem Format A3 entsprechen.

Die Größe des Schildes muss der Bedeutung des Projektes entsprechen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Mustervorlagen in der Bildergalerie und im Downloadbereich sowie die Verwendungsrichtlinien (für Schriften etc.).

Soweit Hinweisschilder angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

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