Die Meisterinnen- und Meisterausbildung

Gruppen Menschen auf einer grünen Wiese, im Hintergrund eine bewaldete Hügelkette
Foto: BML

Der Meisterbrief bildet die höchste Stufe der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, vermittelt werden wichtige Kompetenzen im Fachbereich wie auch im unternehmerischen Handeln.

Die für die Meisterinnen- und Meisterausbildung zuständige Behörden sind die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstellen an den jeweiligen Landeslandwirtschaftskammern .

Abschluss, Berechtigungen und Chancen

Die Ausbildung zur Meisterin beziehungsweise zum Meister wird mit der Meisterprüfung abgeschlossen, mit dieser sind Berechtigungen, finanzielle Vorteile und Anerkennungen verbunden:

  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen in der Landwirtschaft und im Gewerbe
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Ersatz des Fachbereiches bei der Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen bzw. Gewährung höherer Förderintensitäten

 Zulassungsbestimmungen zur Meisterprüfung

  1. Nachweis von Praxiszeiten, erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges und ein Mindestalter von 21 Jahren.
  2. Die Landesregierungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachsicht für die Zulassung erteilen, wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.
  3. In einigen Bundesländern gibt es einen erleichterten Zugang für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits Betriebsführerinnen und Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind.
  4. Absolventinnen und Absolventen höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten können nach zweijähriger Praxis ebenfalls zur Meisterprüfung antreten.

Teile der Meisterprüfungen

  • Fachspezifischer Teil
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
  • Hausarbeit oder Projektarbeit
  • Fachrichtungen

In allen 15 regulären Lehrberufen der Land- und Forstwirtschaft können Meisterausbildungen durchgeführt werden.