Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst

Bäume, die Sonne scheint zwischen den Bäumen durch
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Staatsprüfung ist die spezielle Weiterbildung zu den leitenden Forstorganen "Forstwirtin" und "Forstwirt" oder "Försterin" und "Förster"

Ziel der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst

Das Ziel der Staatsprüfung ist, das grundausgebildete Personal im höheren Forstdienst (die Forst-assistentinnen oder Forstassistenten, das sind die Absolventinnen und Absolventen von forstlichen Studien an der Universität für Bodenkultur) und im gehobenen Forstdienst (die Forstadjunktinnen oder  Forstadjunkten, das sind die  Absolventinnen und Absolventen der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur) weiterzubilden und an die zukünftige Leitung eines bestellungspflichtigen Forstbetriebes als leitendes Forstorgan heranzuführen.

Die in den Behörden, bei Interessenvertretungen, Marktpartnern (Säge- und Papierindustrie), Energiepartnern und im Dienstleistungsbereich (technischen Büros und Ziviltechnikerbüros) tätigen Forstorgane beaufsichtigen einerseits die Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen und beraten andererseits die in den Forstbetrieben tätigen leitenden Forstorgane.

Daher ist es für die in den genannten Bereichen tätigen Forstorgane unerlässlich, dass sich diese in der Weiterbildung zum leitenden Forstorgan dieselben Kenntnisse und Fähigkeiten wie die in Forstbetrieben tätigen leitenden Forstorgane aneignen. 

Pflicht zur Bestellung von leitenden Forstorganen

Österreich verpflichtet - als einziger Staat in der Europäischen Union - seine Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, staatlich geprüfte, hauptberuflich tätige Forstleute, die sogenannten leitenden Forstorgane, zu bestellen.

Das Forstgesetz 1975, §113, in der gültigen Fassung, verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wäldern

  • im Ausmaß von mindestens 1.000 Hektar und weniger als 3.600 Hektar Waldfläche
    eine Försterin oder einen Förster (Absolventin oder Absolvent der HBLA für Forstwirtschaft mit Staatsprüfung)
    oder
  • im Ausmaß von mehr als 3.600 Hektar Waldfläche eine Forstwirtin oder einen Forstwirt (Forstakademikerin oder Forstakademiker mit Staatsprüfung)

als leitendes Forstorgan zu bestellen.

 
Ab einer Waldfläche von 6.600 Hektar sind dem leitenden Forstorgan weitere Forstorgane, wie z.B. eine Forstwirtin, ein Forstwirt oder eine Försterin, ein Förster  zur Unterstützung zuzuteilen.
 
Die leitenden Forstorgane sichern das öffentliche Interesse an der Walderhaltung, stellen die Bewirtschaftung der Wälder auf die Erfordernisse der überbetrieblichen Waldwirkungen ab und gewährleisten die Einhaltung des Forstgesetzes.
 
Darüber hinaus stehen den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern mit einer Größe unter 1.000 Hektar die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und der Forstbehörden zu deren Beratung und Unterstützung zur Seite.

Rechtsgrundlagen

Der § 106 Forstgesetz 1975, in der geltenden Fassung, regelt

  • die Ziele der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst,
  • die Einrichtung der Staatsprüfungskommission,
  • die Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatsprüfung und
  • die Kostentragung.

Die Verordnung über die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst BGBl. Nr. 69/2007 regelt

  • die Modalitäten für die Prüfungszulassung,
  • die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen,
  • den Prüfungsablauf,
  • die schriftliche Projektarbeit,
  • die mündliche, kommissionelle Prüfung,
  • die Beurteilung der erbrachten Prüfungsleistungen,
  • die Folgen einer negativen Prüfungsbewertung und

in der Anlage 1

  • die Prüfungsinhalte.

Organisationsstruktur der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst

Die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst ist mindestens einmal jährlich als

  1. Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und
  2. Staatsprüfung für den Försterdienst

abzuhalten.

Gesamtkonzept

Basierend auf das Anforderungsprofil der Absolventinnen und Absolventen der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst soll das Gesamtkonzept „Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst“

  1. die Forstassistentinnen und Forstassistenten oder Forstadjunktinnen und Fortadjunkten an die zukünftige Betriebsleitung heranführen,
  2. Führungs- und relevante Spezialkompetenzen vermitteln und
  3. das Erreichen einer Höherqualifizierung der in bestellungspflichtigen Forstbetrieben tätigen, leitenden Forstorgane (Forstwirtin, Forstwirt, Försterin, Förster) sicherstellen.

Organisationsstruktur

Das Ziel der mindestens zweijährigen beruflichen, forstlichen Tätigkeit im Sinne des Forstgesetzes 1975 ist es, dass die Forstassistentinnen und Forstassistenten oder Forstadjunktinnen und Forstadjunkten die in der forstlichen Grundausbildung (universitäre Forststudien oder Forstschule) erworbenen Fachkenntnisse und Schlüsselqualifikationen während ihrer Berufstätigkeit vernetzt anwenden und auf den für die Wahrnehmung der angestrebten Aufgaben als leitende Forstorgane erforderlichen Gebieten praxisnah vertiefen.

Dabei sind die für die hinkünftige Tätigkeit als Führungskraft im höheren und gehobenen Forstdienst erforderlichen persönlichen Kompetenzen, wie

  • unternehmerisches Denken und Handeln,
  • funktionell differenzierte Fähigkeit zu ganzheitlichen Problemdefinitionen und – lösungen,
  • Betriebsmanagement,
  • Personalführung sowie
  • Soft skills (Kommunikation, Teamführung, soziale Kompetenz, emotionale Intelligenz)

nach den jeweiligen allgemeinen und fachlichen Fähigkeiten sowie je nach den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes individuell auszubauen und zu stärken.

Weiterbildungsmodule

Diese Weiterentwicklung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen wird durch das unverbindliche Angebot von sechs Weiterbildungsmodulen, die meist drei Tage dauern, unterstützt. 
  
In diesen Modulen wird über die Grundausbildung hinausgehendes, nach Geschäftsfeldern zusammengefasstes Zusatzwissen durch forstliche Praktiker, Fachspezialisten und Wissenschaftler vernetzt vermittelt.
In den umfangreichen Übungs- und Präsentationsphasen werden einschlägige Erfahrungen in den Bereichen gesammelt und durch Aufgabenstellungen die weitere Fortbildung sowie die Wissensvertiefung im Betrieb initiiert.

Forstliches Themenbuch

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst hat die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber unter anderem ein Forstliches Themenbuch zu erstellen.

In diesem hat sich die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber, anknüpfend an die bei der bisherigen Berufsausübung gewonnen Wahrnehmungen und Erfahrungen, mit einem selbstgewählten forstfachlichen oder forstbetrieblichen Thema  kritisch und fachlich argumentiert auseinander zu setzen.

Staatsprüfung

Im Rahmen der eigentlichen Staatsprüfung werden jene Kompetenzen überprüft, die für die forstlichen Führungsaufgaben relevant sind.

Das Ziel dabei ist, die Fähigkeiten zur Entwicklung von vernetzen Problemlösungsstrategien und der Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) von unterschiedlichen Betriebsabläufen zu hinterfragen.
 
Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form einer maximal 16 stündigen Projektarbeit.
In dieser hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat gegebenenfalls erforderliche (Daten)Erhebungen im Wald durchzuführen sowie entsprechend der Themenstellung die Problemanalyse, die Aufgabenlösung, den Fachbericht und eine kurze Präsentation auszuarbeiten.
 
Zu Beginn der mündlichen, 1-stündigen kommissionellen Prüfung hat die Kandidatin oder der Kandidat die Zusammenfassung der eigenen Projektarbeit zu präsentieren.
Daran anschließend wird die Prüfungskommission die im Bezug zu der präsentierten Projektarbeit stehenden Fragen stellen und auszugsweise die Fachinhalte, insbesondere die der Module, prüfen.

Steuerungsgruppe

Bei der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst handelt es sich um ein lernendes, korrelierendes System.

Dazu wurde eine ständige Steuerungsgruppe, welche aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter des Forstwirtschaftsministeriums, der Land&Forstbetriebe Österreichs, der Universität für Bodenkultur, der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule - Forstwirtschaft in Bruck/Mur und dem Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft besteht, installiert.

Die Aufgaben dieser ständige Steuerungsgruppe sind aus den Rückmeldungen von den Modul- und Prüfungsterminen Schlüsse zu ziehen und in direkter Zusammenarbeit mit dem aus den Modulverantwortlichen, den Modulvortragenden sowie den Prüfungskommissärinnen und Prüfungskommissären bestehendem Ausbildungsteam die gegebenenfalls erforderlichen Änderungen oder Aktualisierungen der nächsten Modul- und Prüfungsveranstaltungen zu veranlassen.

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Abteilung III/2 - Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation
Marxergasse 2, 1030 Wien
ALin MinRin Maga. Katharina Kaiser
Tel.: (01) 711 00 - 60 - 6681

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