Nutzungsbedingungen des Fotoservices des BML

1. Allgemeines

Das Fotoservice des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (kurz: BML) enthält Fotos, an denen ausschließlich der Bund (BML) die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Das gesamte, im Fotoservice enthaltene Bildmaterial ist nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt.

Diese Fotos werden im Rahmen der gegenständlichen Nutzungsbedingungen jedermann kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers ist nicht erforderlich.

Mit dem Download beziehungsweise der Verlinkung der Fotos akzeptiert die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer die gegenständlichen Nutzungsbedingungen zur Verwendung der Fotos.

2. Umfang der Werknutzungsbewilligung

Der Bund erteilt die

  • nicht übertragbare,
  • nicht ausschließliche,
  • zeitlich und räumlich unbeschränkte

Bewilligung, das Bildmaterial des Fotoservice

  • zu nicht kommerziellen Zwecken,
  • zu redaktionellen Zwecken durch Medien und
  • zu Zwecken im Bereich der politischen Bildung

kostenfrei zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich vorzuführen oder im Internet zur Verfügung zu stellen.

Eine anderweitige Nutzung, insbesondere für Werbung, Satire, herabwürdigende oder gesetzwidrige Zwecke, ist nicht zulässig.

Die Erteilung der Werknutzungsbewilligung gilt ausschließlich an diejenige beziehungsweisen denjenigen ausgestellt, die oder der das Foto heruntergeladen oder verlinkt hat.

3. Urheberrechtsnachweis

Bei jeglicher Verwendung des Fotomaterials ist die Anbringung eines Urheberrechtsnachweises verpflichtend. Das abgebildete Foto muss der Bildquelle und der jeweiligen Fotografin beziehungsweise dem Fotografen zugeordnet werden können. Das gilt auch für Sammelbilder.

Das Fotoservice des BML ist jedenfalls als Bildquelle zu nennen. In einzelnen Fällen können auch weitere Bildquellen wie beispielsweise „APA-Fotoservice“ hinzukommen. Des Weiteren ist jedenfalls die Fotografin beziehungsweise der Fotograf als Urheberin beziehungsweise Urheber zu nennen. Die Bildquelle(n) und der Name der Fotografin beziehungsweise des Fotografen sind jeweils mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

Die jeweils anzugebende Bildquelle sowie der jeweils anzugebende Name der Fotografin beziehungsweise des Fotografen sind den Detailansichten der einzelnen Fotos zu entnehmen.

Beispiele für den Urheberrechtsnachweis:

  • Bild: ©BML/Paul Gruber
  • Bild: ©BML/APA-Fotoservice/Ludwig Schedl

4. Nutzungsbeschränkungen

Für Fotos des Fotoservice ist eine Bearbeitung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das BML nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Größenveränderungen, geringfügige Farbkorrekturen und geringfügige Ausschnittsveränderungen.

Heruntergeladene Bilder dürfen nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang benutzt werden. Es sind die Bestimmungen des Urheberrechtes einzuhalten.

Jedenfalls unzulässig ist eine Verwendung des Bildmaterials, das zu einer Herabwürdigung abgebildeter Personen oder des Ansehens der Republik Österreich führen könnte.

5. Belegexemplar

Auf Aufforderung des BML ist von jedem Druckwerk, das unter Verwendung von Bildmaterial des Fotoservice erstellt wird, kostenlos ein vollständiges Belegexemplar zu übermitteln (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs. 5, Stubenring 1, 1010 Wien). Bei Nutzung der Bilder in Online-Medien, ist dem BML auf Anforderung von ebendiesem die URL zur entsprechenden Seite zu übermitteln (fotoservice@bml.gv.at).

6. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bewirkt den sofortigen Entzug der erteilten Werknutzungsbewilligung und kann urheberrechtliche Ansprüche begründen. Nach einer unberechtigten Nutzung eines Fotos ist auch der nachfolgende Erwerb einer Nutzungsbewilligung für dieses Foto ausgeschlossen.

Der Nutzer beziehungsweise die Nutzerin hat das BML von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter beziehungsweisen anderen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Das BML ist berechtigt, eine bereits erteilte Werknutzungsbewilligung jederzeit aus

wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen.

7. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung und Gewährleistung des BML beschränkt sich auf das Bestehen der erteilten Werknutzungsbewilligung. Eine darüber hinausgehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Das BML haftet nicht für Schäden, die der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer aus dem Entzug der Werknutzungsbewilligung entstehen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus der Nutzung des Fotoservice ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

9. Datenschutz

Das BML speichert und verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Ihre angegebenen Daten unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.

In unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie weiterführende Informationen.

10. Kontaktdaten und Rückfragen

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoservice beziehungsweise der Verwendung von Fotos wenden Sie sich an das BML, Abteilung Präs. 5 – Kommunikation und Service, erreichbar unter der Mailadresse fotoservice@bml.gv.at